für Tages- und Abendworkshops, Beratungstermine sowie ausserhalb CH und D stattfindende Seminare und Workshops.
§ 1 Leistungen, Dauer, Gebühren
Leistungen, Beginn und Ende der jeweiligen Veranstaltung sowie die Kursgebühren entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen auf unserer Webseite.
§ 2 Anzahl Teilnehmer
Unterschreiten die Anmeldungen die für eine ökonomische Durchführung gemäss internen Vorgaben der Clarius S.A. nötige Teilnehmerzahl, so behält sich Clarius S.A. vor, die Veranstaltung zu verschieben, mit einer anderen zusammenzulegen, oder abzusagen.
Ist eine Veranstaltung überbucht, so erhalten die überzähligen Teilnehmer (in der Reihenfolge der Anmeldung) Priorität für die Teilnahme zum nächstfolgenden offenen Termin gleichen Inhalts.
§ 3 Zahlung der Gebühren
Die Veranstaltungsgebühren sind spätestens am ersten Kurstag vor Beginn des Kurses fällig. Überweisungen auf das Bankkonto der Clarius S.A. müssen aus administrativen Gründen bis spätestens am 7. Werktag vor Beginn der Veranstaltung bei der Clarius S.A. eingetroffen sein. Sind gemäss Ausschreibung Anzahlungen zu leisten, müssen diese zum in der Ausschreibung angegebenen Termin vollständig einbezahlt sein.
Ist der Teilnehmer an der Teilnahme verhindert, oder besucht er den Kurs ganz oder teilweise nicht, ist dennoch die gesamte Kursgebühr geschuldet. Alle Fälligkeitstermine bleiben dabei unverändert. Eine allfällige Anzahlung bleibt in jedem Fall verfallen. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer diese Verpflichtungen ausdrücklich.
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die die Clarius S.A. zu vertreten hat, ausfallen, werden geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.
§ 4 Haftung
Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden, weder im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltungen und Kurse oder für Fahrten zum oder vom Seminarort, noch bezüglich der Erreichung des Kursziels oder Sonstigem. Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung seine selbstverantwortliche Teilnahme und eine gesundheitliche Verfassung, die ein Training dieser Art ermöglicht. Der Teilnehmer ist zu jeder Zeit für seine physische und psychische Gesundheit selbst und alleine verantwortlich.
§ 5 Geschäftsbedingungen Dritter
Für Veranstaltungen, die über Drittanbieter gebucht werden, gelten vorrangig deren Geschäftsbedingungen. Vorliegende Teilnahmebedingungen sind dazu ergänzend anwendbar, soweit sie jenen des Drittanbieters nicht widersprechen.
§ 6 Beratungstermine
Für vereinbarte Beratungstermine gelten die Teilnahmebedingungen sinngemäss. Muss ein Beratungstermin weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt oder verschoben werden, ist die gesamte Gebühr geschuldet; bei Absagen länger als 24 Stunden vor dem Termin die in guten Treuen bereits getätigten Vorbereitungsaufwendungen (i.d.R. 20% der vollen Beratungsgebühr).
§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf vorliegende Vereinbarung ist Schweizerisches Recht anwendbar. Die Vertragsparteien vereinbaren zudem Basel als ausschliesslichen Gerichtsstand. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit diesen Dispositionen einverstanden.